Google hat eine neue Anti-Spam-Politik angekündigt, die sich mit dem Missbrauch des Zurück-Buttons, einer unter Webmastern gut bekannten irreführenden Praxis, befasst. Websites, die diese Praxis weiterhin verwenden, müssen bis zum 15. Juni 2026 Compliance erreichen; andernfalls können sie in den Suchergebnissen bestraft werden.
Wichtige Punkte:
- Der Missbrauch des Zurück-Buttons ist nun eindeutig eine Verletzung der Politik von Google gegen böswillige Praktiken.
- Verstoßende Websites können manuellen Anti-Spam-Maßnahmen oder automatischen Ranking-Absenkungen in Google-Suche ausgesetzt werden.
- Das Datum für die Umsetzung ist der 15. Juni 2026, und Website-Besitzer haben zwei Monate Zeit, um zu handeln.
- Diese Praxis kann von Drittanbieter-Skripten, Bibliotheken oder Werbeplattformen, die in die Website integriert sind, ausgehen.
Was ist der Missbrauch des Zurück-Buttons?
Das Prinzip ist einfach: Wenn ein Benutzer auf den "Zurück"-Button seines Browsers klickt, erwartet er, zur vorherigen Seite zurückzukehren. Dies ist eine natürliche Interaktion im Webbrowser.
Der Missbrauch des Zurück-Buttons verhindert genau dies. Anstatt den Benutzer an seinen Standort zurückzuschicken, verwenden einige Websites diese Aktion, um den Benutzer auf Seiten weiterzuleiten, die er noch nie besucht hat, unerwünschte Vorschläge oder Werbung anzuzeigen oder seine normale Navigation zu stören.
Diese Manipulation wird durch Skripte ermöglicht, die in die Navigationshistorie des Browsers eingreifen; diese Skripte funktionieren, indem sie künstlich Einträge zur Historie hinzufügen oder diese ändern.
Warum handelt Google jetzt?
Google hat diese Entscheidung nicht plötzlich getroffen. Die Suchmaschine berichtet, dass sie einen Anstieg solcher Missbräuche beobachtet hat, was zur Formalisierung ihrer Opposition führte.
Bisher wurde diese Praxis als implizit widersprüchlich zu den Grundsätzen von Google Search angesehen. Nun wird sie zu einer klaren Verletzung der Politik gegen böswillige Praktiken; diese Politik definiert böswillige Praktiken als solche, die "eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Benutzer und den tatsächlichen Ergebnissen schaffen, zu einer negativen und irreführenden Benutzererfahrung führen oder die Sicherheit oder Privatsphäre der Benutzer gefährden."
Die Logik ist einfach: Wenn Internetbenutzer sich manipuliert fühlen, sinkt ihr Wunsch, unbekannte Websites zu besuchen. Dies ist eine schlechte Situation für das gesamte Web-Ökosystem, und Google glaubt, dass dies die Sucherfahrung direkt negativ beeinflusst.
Welche Strafen hat Google festgelegt?
Websites, die nach dem 15. Juni 2026 weiterhin den Zurück-Button missbrauchen, können mit zwei Arten von Maßnahmen konfrontiert werden:
- Manuelle Anti-Spam-Maßnahmen werden nach der Überprüfung der Website durch Google-Teams ausgelöst. Diese Maßnahmen können die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen erheblich beeinträchtigen.
- Automatische Ranking-Absenkungen werden von Google-Algorithmen ohne menschliches Eingreifen über ein Update angewendet; dies könnte beispielsweise das Google Spam-Update im März 2026 sein.
In beiden Fällen kann die Auswirkung auf den organischen Verkehr erheblich sein. Google hat diese Politik zwei Monate vor dem Datum der Umsetzung veröffentlicht, um den Website-Besitzern die notwendige Zeit zu geben, das Problem zu beheben.
Was Website-Besitzer tun sollten
Die Grundregel lautet: Die Fähigkeit des Benutzers, in seiner Browsing-Historie zu navigieren, nicht zu beeinträchtigen.
Genauer gesagt sollten alle Skripte oder Techniken, die verhindern, dass der Benutzer zurückkehrt, indem sie Seiten zur Browser-Historie hinzufügen oder diese ändern, entfernt oder deaktiviert werden.
Google betont, dass die Quelle des Problems nicht immer im intern entwickelten Code liegt: Der Missbrauch des Zurück-Buttons kann von Drittanbieter-Bibliotheken oder Werbeplattformen, die zur Monetarisierung verwendet werden, stammen. Daher empfiehlt Google eine umfassende technische Überprüfung des gesamten Codes, der Imports und Konfigurationen der Website, einschließlich der von externen Partnern oder Lieferanten bereitgestellten Elemente.
Wenn Ihre Website bereits bestraft wurde
Für Websites, die bereits manuell in Bezug auf diese Praxis bearbeitet wurden, erinnert Google an das übliche Verfahren: Nach der Behebung des Problems ist es möglich, über die Search Console einen Antrag auf erneute Überprüfung zu stellen. Google weist auch darauf hin, dass Website-Besitzer ihre Fragen in sozialen Medien oder in der offiziellen Hilfegemeinschaft stellen können.
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